Teil 02: Religionsfreiheit in Deutschland mit Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt
Die Religionsfreiheit lässt sich nicht von vorne herein auf bestimmte Räume, etwa die Privatsphäre oder kirchliche Institutionen, beschränken, sondern umfasst auch öffentliches Wirken - dazu zählt auch die Universität. Prof. Bielefeldt geht der Frage nach, ob negative Religionsfreiheit rechtlich haltbar ist.
Dies ist der erste von zwei Teilen zum Thema Religionsfreiheit.
Was steckt dahinter und warum ist das so ein zentrales Recht?
Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt ist Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist Snderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
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